Genossenschaftliches Wohnen – auch heute aktuell

In Deutschland gibt es über 2.000 Baugenossenschaften. Diese verwalten über zwei Millionen Wohnungen und haben mehr als drei Millionen Mitglieder. Die ältesten Genossenschaften stammen noch aus der Frühzeit des Genossenschaftsgedankens und sind über 100 Jahre alt. Auch die Baugenossenschaft Mittelholstein eG kann inzwischen auf ein 110- jähriges Bestehen zurückblicken.

Trotz dieser langen Tradition hat das genossenschaftliche Wohnen auch heute noch seine Bedeutung. Damals wie heute steht der Gedanke des Für- und Miteinanders im Vordergrund. Die Vielfalt der Genossenschaften hat unterschiedliche Ausformungen hervorgebracht, gemeinsam ist ihnen aber das demokratische Prinzip. Das Sagen hat nicht, wer die meisten Anteile besitzt. Es gilt grundsätzlich: Jedes Mitglied hat eine Stimme. Bei größeren Genossenschaften wählen die Mitglieder Vertreter, die die gesetzlichen Rechte stellvertretend wahrnehmen.

Heute sind größere Genossenschaften organisiert wie andere Wirtschaftsunternehmen. Es gibt einen Vorstand, der die Geschäfte führt. Es gibt einen von den Mitgliedern aus ihrer Mitte gewählten Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung kontrolliert. Und es gibt mindestens einmal im Jahr eine Mitglieder- oder Vertreterversammlung, in der über die Grundsätze der Geschäftspolitik entschieden wird. Selbstverständlich müssen Baugenossenschaften auch gut organisiert sein, um konkurrenzfähig zu bleiben und am Markt Erfolg zu haben, denn ohne wirtschaftlichen Erfolg nützt die beste Gesinnung nichts.

Erfolg wird in der Wirtschaft in Renditen gemessen. Die Renditen bei Baugenossenschaften bestehen aber weniger in Kapitalgewinnen, sondern in gut gepflegten Wohnungen mit einem freundlichen Umfeld und in einer guten Bausubstanz, die auch noch für spätere Generationen bewohnbar bleibt – also Investitionen in eine gesicherte Wohnzukunft.

Mitglieder einer Genossenschaft sind praktisch „Mieter im eigenen Haus“. Das verschafft neben einem guten Gefühl auch –außer man zahlt die Nutzungsgebühr nicht oder verstößt gegen andere vertragliche Pflichten- ein lebenslanges Wohnrecht. Die Anmeldung von Eigenbedarf ist nicht möglich. Andererseits kann das Mitglied aber jederzeit den Nutzungsvertrag kündigen und erhält das Geschäftsguthaben zurück, wenn es die Genossenschaft verlässt.

Wohnungen bei Genossenschaften sind keine Spekulationsobjekte. Das bedeutet wirtschaftlich angemessene Mieten, hohe Investitionen in die Erhaltung, Modernisierung und Gemeinschaftseinrichtungen und wohnreformerisches Planen und Bauen wie beispielsweise seniorengerechte Ausstattung. Nicht zuletzt deshalb empfiehlt z.b. der Kieler Mieterverein, mit dem wir als Vermieter nicht immer unbedingt einer Meinung sind, seinen wohnungssuchenden Mitgliedern zuerst Genossenschaften. Die Nutzungsgebühr für Wohnungen der Baugenossenschaft Mittelholstein eG liegt in allen Bereichen Kiels spürbar unter den Grenzen des aktuellen Mietspiegels.

Mietwohnungen sind ein langfristiges Wirtschaftsgut und mit einem ganzen Paket von Kosten belastet: Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital, Instandhaltungskosten, Abgaben, Steuern und Gebühren, Verwaltungskosten, Abschreibungen, Rücklagen und vieles mehr. Diese Kosten steigen leider beständig und können nur durch Erhöhungen de Nutzungsgebühren ausgeglichen werden. Ein weiterer Grund für Mietsteigerungen sind Modernisierungen. Die Ansprüche an eine Wohnung haben sich im Laufe der Jahre erhöht. Es müssen daher große Anstrengungen unternommen werden, die Wohnungen nicht nur zu erhalten, sondern zu verbessern. Höhere Mieten sind der Preis, aber auch die Gewähr dafür, dass die Wohnungen auf Dauer attraktiv bleiben.